Das neue Verpackungsgesetz

Was Mutterschafe mit Bienenvölkrn verbindet

Am 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetzt in Kraft.
Dieses erlegt auch gewerbsmäßigen Imkern eine Registrierungspflicht bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" auf. (Duales System). Ausnahmen sind grundsätzlich aufgrund geringer Betriebsgröße oder ähnlichen Umständen nicht vorgesehen. Wer steuerlich Einkünfte oder Verluste aus seiner Imkerei geltend macht, ist betroffen.

Aber: unter bestimmten Bedingungen sind Imker von der Registrierungspflicht befreit.

1. Es werden keine Einmalverpackungen sondern "Pfand-, bzw. Mehrwegverpackungen" (z.B. unter anderem DIB Glas) verwendet. Oder
2. bei Verwendung von nicht umweltfreundlichen Einmalverpackungen kann verhandelt werden, daß der Vertreiber der Verpackung die Registrierung und damit auch die Beitragspflicht übernimmt. Oder

3. Die Imkerei wird als Hobby betrieben. Als Anhalt hierfür wird eine Völkerzahl bis einschließlich 30 angenommen. Übrigens ebenso, wie bei einer aus maximal 30 Mutterschafen bestehenden Wanderschäferei oder einer 0,1 ha großen Weihnachsbaumkultur. Vorausgesetzt, es werden keine steuerlichen Belange geltend gemacht.

 

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Erläuterung des DIB zum Verpackungsgesetz
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